Satzung des Vereins

Aus der Satzung des Fördervereins

§ 2 Zweck des Vereins

Zweck des Vereins ist die Förderung des Gymnasiums. Der Satzungszweck wird insbesondere erreicht durch das Sammeln von Geld- und Sachspenden, um daraus Lehr- und Lernmittel und andere für den Betrieb der Schule notwendige Materialien dem Gymnasium zur Verfügung zu stellen, die aus dem normalen Haushalt nicht finanziert werden können, darüber hinaus durch Förderung von Maßnahmen, die dem Ziel und der Aufgabe des Gymnasiums dienlich sind, insbesondere Aufbau und Erhaltung einer Bibliothek, Traditionspflege, Kultur und Freizeitgestaltung sowie Partnerschaftsbeziehungen.

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