Information zum Betretungs-und Teilnahmeverbot

Betretungs-und Teilnahmeverbot

  1. Personen, die positiv auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 getestet worden sind, oder Personen mit erkennbaren Symptomen einer COVID-19-Erkrankung, insbesondere akuter Verlust des Geschmacks-oder Geruchssinns, Atemnot oder Fieber im Zusammenhang mit neu aufgetretenem Husten, dürfen die Einrichtungen nach §1 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 bis3 nicht betreten und Angebote nach §1 Abs.1Satz 1Nr. 4 und 5 nicht nutzen.
     
  2. Schüler oder in einer Kindertageseinrichtung oder in ... betreute Kinder, die Symptome nach Absatz1 Satz 1 während der Unterrichts-oder Betreuungszeit zeigen, sind zu isolieren; die Abholung durch berechtigte Personen ist unverzüglich zu veranlassen.

„Thüringer Verordnung über die Infektionsschutzregeln zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Kindertageseinrichtungen, der weiteren Jugendhilfe, Schulen und für den Sportbetrieb" vom 19.08.2020